DAS RECHTLICHE

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die AGB bilden die Grundlage für faire Geschäftsbeziehungen. Mitunter wirken sie im ersten Moment übertrieben und damit eventuell abschreckend. Lassen Sie sich bitte nicht verunsichern. Betrachten Sie meine AGB vielmehr als einen Beipackzettel. Es wäre doch schade, wenn wir aufgrund rechtlicher Spielregeln nicht zusammenkämen. Letztlich gilt immer das Bürgerliche Gesetzbuch als Maßstab.

AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) von Jana Berthold – Konzept.Text.Lektorat (nachfolgend „Auftragnehmerin“) gelten für alle erteilten Aufträge zur Erbringung von Dienstleistungen, die sich auf Leistungen zwischen Auftragnehmerin und Auftraggeber:in beziehen. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Auftragserteilung ausdrücklich widersprochen wird. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform oder der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Die AGB gelten auch dann, wenn die oder der Auftraggeber:in AGB verwendet, die den hier aufgeführten AGB entgegenstehen oder von ihnen abweichen.

1. VERTRAGS-GEGENSTAND

Jana Berthold – Konzept.Text.Lektorat bietet Dienstleistungen aus den Bereichen Konzeption (Entwicklung von Werbe-Strategien, Kampagnen-Planung, Webseiten-Strukturen, Entwicklung von Markennamen, Claims & Slogans, Planung von Broschüren, Prospekten & Magazinen, inhaltliche & technische Pflege von Online-Präsenzen für Unternehmen etc.), Text (Content-Writing, Copywriting, Optimierung & Aktualisierung von Werbe-, Sach- und Informations-Texten etc.), Lektorat (Wissenschafts-, Literarisches, Interkulturelles & Gendersensibles & Diversity- sowie Werbelektorat etc.) und Consulting (Unternehmens-Sprache & -Kommunikation, Entwicklung von Kommunikations- & Social-Media-Strategien etc.).

2. URHEBER- & NUTZUNGSRECHTE

2.1 Alle Texte und Konzepte von der Auftragnehmerin unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Sie sind ausschließlich für die oder den Auftraggeber:in bestimmt und bleiben bis zur vollständigen Vergütung Eigentum der Auftragnehmerin. Die Texte und Konzepte dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen, ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt die Auftragnehmerin, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.

2.2 Die Auftragnehmerin überträgt der oder dem Auftraggeber:in die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf grundsätzlich der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf die oder den Auftraggeber:in über.

2.3. Die Auftragnehmerin hat das Recht, auf Verlangen auf den Vervielfältigungsstücken als Urheberin genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Auftragnehmerin zum Schadenersatz.

3. LEISTUNGS-UMFANG & VERGÜTUNG

3.1 Die Anfertigung von Texten und Konzeptarbeiten und sonstige Tätigkeiten, die die Auftragnehmerin für die oder den Auftraggeber:in erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Dabei gilt grundsätzlich eine (1) auf Verlangen von der oder vom Auftraggeber:in auszuführende Auktorierenden bzw. eine (1) Überarbeitung des Textes als Bestandteil der Leistung und ist daher mit der Zahlung der vereinbarten Vergütung abgegolten. Die Vergütung von angeforderten Probetexten wird im Einzelfall vereinbart.

3.2 Werden die Texte und Konzepte in einem größeren Umfang oder in einem anderen Zusammenhang als ursprünglich vorgesehen genutzt (z. B. als Namen, Slogans oder Claims, insofern nicht als solche beauftragt), so ist die Auftragnehmerin berechtigt, die Differenz zwischen der ursprünglich gezahlten Vergütung und der höheren Vergütung für die erweiterte Nutzung zu verlangen. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch der Auftragnehmerin bleibt davon unberührt.

3.3 Eigene Vorschläge von der oder vom Auftraggeber:in oder die sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.

3.4 Im Rahmen des Lektorats erhält die oder der Auftraggeber:in Vorschläge, wie der Text stilistisch und inhaltlich zu verbessern wäre. Diese Vorschläge bedürfen der Umsetzung durch die oder den Auftraggeber:in. Lektorat versteht sich in diesem Zusammenhang als Beratungsleistung. Die Beseitigung von orthografischen und grammatikalischen Fehlern ist Bestandteil dieser Leistung. Die oder der Auftraggeber:in erkennt ausdrücklich an, dass auch nach dem Lektorat noch Fehler im Text enthalten sein können.

3.5 Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des von der Auftragnehmerin schriftlich oder mündlich abgegebenen Angebotes. Bei der Vergütung handelt es sich jeweils um einen Nettobetrag, der zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen ist. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist mit der Vergütung auch die Einräumung der einfachen Nutzungsrechte (s. Ziff. 2.2) abgegolten.

3.6 Werden durch Korrekturen oder auf direkte Veranlassung der oder des Auftraggeber:in zur Einhaltung von Terminen oder aus anderen Gründen Arbeitsleistungen durch die Auftragnehmerin werktags nach 20 Uhr oder am Wochenende erbracht, ist die Auftragnehmerin berechtigt, für diese Leistungen einen Aufschlag von 50 % auf den vereinbarten Stundensatz zu berechnen.

4. FÄLLIGKEIT DER VERGÜTUNG

Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist bei der Abnahme der ersten Teillieferung eine Teilvergütung in Höhe von bis zu 50 % der Gesamtvergütung zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, bis zu 50 % der Gesamtvergütung als Vorschuss bei Auftragserteilung zu verlangen.

5. SONDER-LEISTUNGEN

5.1 Zusatzleistungen wie etwa die zweite (2.) und jede weitere Auktorierendenkorrektur bzw. die zweite (2.) und jede weitere Überarbeitung oder Änderung von Texten und Konzeptarbeiten werden nach Zeitaufwand und zu einem dem Arbeitsauftrag angemessenen Stundensatz gesondert berechnet.

5.2 Die Auftragnehmerin ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung ggf. notwendigen Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung der oder vom Auftraggeber:in zu bestellen (Grafik, Druck o. Ä.). Die oder der Auftraggeber:in verpflichtet sich, der Auftragnehmerin entsprechende Vollmacht zu erteilen.

5.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung der Auftragnehmerin abgeschlossen werden, verpflichtet sich die oder der Auftraggeber:in, der Auftragnehmerin im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

5.4 Kosten und Spesen für Reisen der Auftragnehmerin, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen sind und mit der oder dem Auftraggeber:in abgestimmt wurden, sind von der oder vom Auftraggeber:in zu erstatten.

6. EIGENTUMS-VORBEHALT

6.1 An sämtlichen Entwürfen, Texten und Konzeptarbeiten werden grundsätzlich nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte im Sinne des Urheberrechts übertragen.

6.2 Die Versendung der Arbeiten erfolgt auf Gefahr und für Rechnung der oder des Auftraggeber:in.

7. KORREKTUR, PRODUKTIONSÜBERWACHUNG, BELEGMUSTER

7.1 Vor Ausführung der Vervielfältigung bzw. vor Drucklegung sind der Auftragnehmerin Korrekturmuster vorzulegen.

7.2 Die Auftragnehmerin ist nicht für die Produktionsüberwachung zuständig.

7.3 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt die oder der Auftraggeber:in der Auftragnehmerin zwei (2) (nach Absprache in Sonderfällen auch mehr oder weniger) einwandfreie Exemplare unentgeltlich. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, diese zur Eigenwerbung zu verwenden und zum Beispiel auf ihrer Homepage als Referenzen anzugeben.

8. HAFTUNG & ABNAHME

8.1 Das Risiko, dass Werbemaßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Markenrechts, des Urheberrechts oder spezieller Werbegesetze verstoßen, trägt die oder der Auftraggeber:in. Die Auftragnehmerin ist allerdings verpflichtet, alle Werbemaßnahmen vorher mit der oder dem Auftraggeber:in abzustimmen und auf eventuelle rechtliche Risiken hinzuweisen, soweit sie ihr bekannt sind oder bei der Vorbereitung bekannt werden. Die Auftragnehmerin haftet nicht für den marken-, urheber- oder geschmacksmusterrechtlichen Schutz oder Eintragungsfähigkeit der von ihr erstellten Arbeiten. Ebenso wenig haftet sie für in Werbeveröffentlichungen enthaltene Sachaussagen über Produkte, Leistungen oder das Unternehmen der oder vom Auftraggeber:in.

8.2 Die Auftragnehmerin haftet für entstandene Schäden an den ihr überlassenen Vorlagen (wie z. B. Datenträger, Layouts) nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

8.3 Sofern die Auftragnehmerin notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer:innen keine Erfüllungsgehilfen der Auftragnehmerin. Sie haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

8.4 Die Auftragnehmerin lässt vor Veröffentlichung die Texte von der oder vom Auftraggeber:in auf sachliche und formale Richtigkeit überprüfen und genehmigen. Mit der Freigabe geht die Haftung für die sachliche und formale Richtigkeit der Texte auf die oder den Auftraggeber:in über.

8.5 Die Auftragnehmerin übernimmt keine rechtliche Prüfung der Texte. Sie haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit und die markenrechtliche Eintragungsfähigkeit ihrer Arbeiten.

8.6 Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 7 Tagen nach der Ablieferung des Werks schriftlich geltend zu machen. Gleichzeitig ist eine angemessene Frist zur Nachbesserung einzuräumen. Alle anderen Mängel verjähren in einem Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

8.7 Abgelieferte Arbeiten und Leistungen sowie sämtliche sonstige Tätigkeiten gelten als abgenommen, wenn die oder der Auftraggeber:in sie in irgendeiner Weise verwendet, die Rechnung bezahlt oder die Abnahme erklärt hat. Erfolgt keine Abnahme, so gelten die abgelieferten Arbeiten und Leistungen nach einer Frist von 14 Tagen als freigegeben.

8.8 Unwesentliche Abweichungen berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Dies gilt ebenso wenig für neue konzeptionelle oder inhaltliche Überlegungen aufseiten der oder des Auftraggeber:in nach der Auftragserteilung.

9. LIEFERUNG & LIEFERFRISTEN

9.1 Die rechtzeitige Bereitstellung des Briefings, der Unterlagen oder der zu überprüfenden oder zu überarbeitenden Texte oder sowie eine schriftliche Auftrags- und Terminbestätigung vonseiten der Auftragnehmerin sind Voraussetzung für die fristgerechte Lieferung.

9.2 Die Auftragnehmerin ist um die Einhaltung der festgesetzten Termine bemüht. Sie gerät in Verzug, wenn sie die Leistung unter Berücksichtigung einer angemessenen Nachfrist nicht fristgerecht erbringt. Nach deren Ablauf kann die oder der Auftraggeber:in vom Vertrag zurücktreten. Für Verzögerungen durch höhere Gewalt übernimmt die Auftragnehmerin keine Haftung.

9.3 Ansprüche für Schäden, die die oder der Auftraggeber:in aus einer verspäteten Lieferung erleidet, insbesondere Folgeschäden, sind ausgeschlossen. Über Verzögerungen wird die oder der Auftraggeber:in umgehend informiert.

10. GESTALTUNGS-FREIHEIT, AUFTRAGSVERZUG, SCHADENSERSATZ

10.1 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen oder konzeptionellen Gestaltung sind ausgeschlossen. Verlangt die oder der Auftraggeber:in nach der ersten Korrekturphase bzw. nach der Freigabe der Texte weitere Überarbeitungen oder Änderungen, so hat sie oder er die dadurch entstehenden Mehrkosten zu tragen. Die Auftragnehmerin behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

10.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die die oder der Auftraggeber:in zu vertreten hat, so kann die Auftragnehmerin eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit kann sie ggf. auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

10.3 Die oder der Auftraggeber:in versichert, dass sie oder er zur Verwendung aller der Auftragnehmerin übergebenen Vorlagen berechtigt ist und die erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte hat. Sollte die oder der Auftraggeber:in entgegen dieser Versicherung nicht verwendungsberechtigt sein, stellt sie oder er die Auftragnehmerin von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

11. VERTRAULICHKEIT | DATENSCHUTZ

Die Auftragnehmerin verpflichtet sich zur Wahrung der Vertraulichkeit und Geheimhaltung über den Inhalt der zu bearbeitenden Texte | Unterlagen. Aufgrund der elektronischen Übermittlung von Texten und Daten sowie E-Mail-Kommunikation zwischen der oder dem Auftraggeber:in und der Auftragnehmerin kann ein absoluter Schutz vertraulicher Daten jedoch nicht gewährleistet werden. Es ist nie ganz auszuschließen, dass Dritte unbefugt auf elektronischem Weg Zugriff auf die übermittelten Informationen nehmen. Die Auftragnehmerin übernimmt dafür keine Haftung.

12. SCHLUSS-BESTIMMUNGEN

12.1 Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Streitfälle ist Leipzig.

12.2 Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.

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